Übersetzte Zusammenfassung Quelle: Süddeutsche Zeitung – Wirtschaft

Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit

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Nach unzähligen traumatischen Einsätzen erhält ein Rettungssanitäter recht: Seine posttraumatische Belastungsstörung ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen.

Quelle

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Süddeutsche Zeitung – Wirtschaft
Veröffentlicht
12.01.2026 13:25
Originalsprache
DE
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