Die Frist für die Einreichung lokaler Mindestzusatzsteuern wurde verlängert
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Die Finanzverwaltung (GİB) gab bekannt, dass die Fristen für die Einreichung lokaler zusätzlicher Körperschaftssteuermindesterklärungen und die Zahlung aufgelaufener Steuern für den Abrechnungszeitraum 2024 bis zum 28. Januar verlängert wurden...Klicken Sie für mehr
Originalartikel

Gelir İdaresi Başkanlığı (GİB), 2024 hesap dönemine ilişkin yerel asgari tamamlayıcı kurumlar vergisi beyannamelerinin verilme ve tahakkuk eden vergilerin ödeme sürelerinin 28 Ocak'a kadar uzatıldığını...Devamı için tıklayınız