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BGH-Urteil zu "Knockout 51": Rechte Schläger, aber kein rechter Terror

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Für die Bundesanwaltschaft ist "Knockout 51" eine rechtsextreme Terrorgruppe. Mitglieder verübten Gewalt gegen Linke und Polizisten. Der Bundesgerichtshof hingegen sieht in ihr lediglich eine kriminelle Vereinigung. Von Max Bauer.

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Tagesschau – Top News
Veröffentlicht
22.01.2026 18:52
Originalsprache
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