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Tariftreuegesetz: Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz

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Öffentliche Aufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge einhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen von den neuen gesetzlichen Regelungen.

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Veröffentlicht
26.02.2026 09:51
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