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Impfschäden: Klägerin erreicht Etappensieg gegen Astra Zeneca

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Der Bundesgerichtshof hält einen Schadenersatzanspruch gegen Astra Zeneca für möglich und gewährt einer Klägerin einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen das Unternehmen.

Quelle

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Süddeutsche Zeitung – Wirtschaft
Veröffentlicht
09.03.2026 12:45
Originalsprache
DE
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