Steuerzahler werden in der 4. vorläufigen Steuerperiode des Jahres keine Inflationsanpassungen vornehmen
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Steuerzahler, mit Ausnahme derjenigen, die ständig mit dem Kauf, Verkauf und der Produktion von Gold und Silber beschäftigt sind, müssen am Ende des 4. vorläufigen Steuerzeitraums dieses Jahres keine Inflationsanpassungen vornehmen. klicken
Originalartikel

Sürekli olarak altın ve gümüş alım-satımı ve imaliyle uğraşanlar haricindeki mükelleflerin, bu yılın 4'üncü geçici vergi dönemi sonunda enflasyon düzeltmesi yapmasına gerek olmayacak.Devamı için tıklayınız