Inflationskorrektur auf Wunsch von KMU und Fachleuten verschoben
Diese Seite bietet eine übersetzte Zusammenfassung einer Nachricht eines externen Publishers. Der Originalartikel bleibt auf der Website des Publishers verfügbar.
Auf Antrag von Steuerzahlern und Fachleuten wurde eine Regelung erlassen, wonach der Inflationskorrekturantrag in den Jahren 2025, 2026 und 2027 nicht angewendet werden soll. Gemäß der Verordnung wird im Jahr 2025 keine Inflationsanpassung vorgenommen. 2026 und 2027, auch wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Originalartikel
Mükellefler ve meslek mensuplarından gelen talep üzerine, enflasyon düzeltmesi uygulamasının 2025, 2026 ve 2027 yıllarında uygulanmaması yönünde düzenleme yapıldı. Düzenlemeye göre, buna yönelik şartlar oluşsa dahi 2025, 2026 ve 2027 yıllarında enflasyon düzeltmesi yapılmayacak.